Aus Bundestags­debatten: Zitate zu Assistiertem Suizid und Abtreibung

Zitate aus der Bundestagsdebatte zur Suizidbeihilfe
vom 06.07.2023 (Zweite/Dritte Lesung)

„Neuregelung der Suizidhilfe“

1)   Schriftliche Auszüge, Protokoll der 115. Sitzung des Deutschen Bundestages, S. 14077 ff.
2)   Aus zu Protokoll gegebenen Reden (Anlage 2 zum Protokoll, S. 14271 ff.)

In alphabetischer Reihenfolge:

AfD

Beatrix von Storch

1)

„Den Suizid zu einem Akt persönlicher Autonomie zu erklären, führt uns nach meiner festen Überzeugung auf einen entsetzlichen, tödlichen Pfad.“

Stefan Keuter

2)

„Jeder Mensch sollte freiwillig sein Leben beenden können und auch dafür umfangreiche Hilfe im Vorfeld bekommen können.“

Kay-Uwe Ziegler

2)

„Die Verbesserung der palliativen Versorgung und die Förderung von alternativen Optionen wie Hospiz- und Schmerztherapie sollten Priorität haben, um Leid zu lindern und eine umfassende Betreuung zu gewährleisten.

Es ist wichtig, dass dieses Thema mit größer Sorgfalt angegangen und alternative Lösungen in Betracht gezogen werden, um das Wohl aller zu berücksichtigen.“

Bündnis90/Die Grünen

Renate Künast

1)

„Wissen Sie, der freiverantwortliche Suizid und das Recht, Dritte dabei um Hilfe zu bitten, ist Ausübung des Selbstbestimmungsrechts, ist Ausübung eines Grundrechts.“

„In der Diskussion sagen ja vielen und zu Recht: Das Leben ist wertvoll…. Aber der Staat hat nicht nur die Aufgabe, Leben zu schützen. Dieser Schutz hat auch eine Grenze; denn es ist ein Grundrecht, selber gehen zu können, meine Damen und Herren.“

„Wir müssen eine breite Tür für Beratung haben; denn das ermöglicht Selbstbestimmung, aber auch Lebensschutz. Nur das ist der Weg, bei dem wir niemanden allein lassen.“

Dr. Kirsten
Kappert-Gonther

1)

„Hier und heute treffen wir alle eine sehr weitreichende Entscheidung. Diese wird nicht nur individuell bedeutsam sein, sondern vor allem darüber entscheiden, wie wir künftig als Gesellschaft mit Menschen in Krisen und Grenzsituationen umgehen.“

„Der Ausbau der Suizidprävention ist elementar.“

„Als Gesellschaft, als Staat dürfen wir nicht das Signal senden, irgendein Mensch sei überflüssig oder sein Tod sei keine große Sache.“

Stefan Schmidt

2)

„Sterbehilfe ist eine ethische Fragestellung. Einen vermeintlich „richtigen“ Umgang kann es damit nicht geben.“

„Sterbehilfe zeugt von Empathie und Respekt gegenüber der sterbewilligen Person.“

Dr. Till Steffen

2)

„Das Grundgesetz garantiert ein Recht auf Leben, es begründet aber keine Pflicht zu leben. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht das Recht umfasst, zu entscheiden, wann das Leben zu Ende sein soll.

Daraus ergibt sich für uns als Gesetzgeber die Aufgabe, sicherzustellen, dass ein Zugang zu freiwillig bereitgestellter Suizidhilfe real gegeben ist.“

Aus der gemeinsamen Erklärung der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink und Kordula Schulz-Asche

2)

„Wir dürfen nicht zulassen, dass es zur gesellschaftlichen Normalität wird, Leben als nicht lebenswert zu bewerten, besonders wenn Hilfe-, Pflege- und Unterstützungsbedarf besteht.“

Leon Eckert

2)

„Der Zugang zur Sterbehilfe sollte so leicht wie möglich sein mit einer Barriere so weit oben, dass diejenigen, denen durch entsprechende Beratungsangebote geholfen werden kann, die Chance haben, Hilfe zu bekommen. Gerade Menschen, die dem gesellschaftlichen Druck oder einen inneren eigenen Druck ausgesetzt sind, kann in vielen Situationen geholfen werden.“

Saskia Weishaupt

2)

„Ich sehe es jedoch nicht als Aufgabe von uns Politikerinnen und Politikern, den Sterbewunsch anderer Menschen zu bewerten, sondern Bedingungen für ein gutes Leben für alle zu schaffen und allen Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig Autonomie und das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben zu garantieren.“

„In jeder Gesellschaft wird es immer Menschen geben, die ihr Leben an einem Punkt nicht fortsetzen wollen. Ich sehe es daher als unsere gemeinsame staatliche Verantwortung, würdevolle Alternativen zu gewaltvollen Suizidformen zu schaffen.“

CDU/CSU

Ansgar Heveling

1)

„… Schutz der Selbstbestimmung heißt Schutz von gefährdeten Gruppen, Schutz von denen, deren Selbstbestimmung gefährdet ist; psychisch kranke Menschen, die unter äußerem Druck stehen, behinderte Menschen, Menschen in existenziellen Ausnahmesituationen. Ich finde, diesen Menschen ist die Gesellschaft ihren Schutz schuldig.“

„Die ethische Grundlage unserer Rechtsordnung würde erodieren, wenn wir es zulassen, dass das wertvollste Rechtsgut, das es gibt – das Leben -, der Logik des Marktes ausgeliefert wird.“

„Das Leben ist kein handelbares Gut und darf es auch nicht werden.“

„… dieses Grundgesetz ist eine Verfassung des Lebens und nicht des Sterbens.“

Dr. Stephan Pilsinger

1)

„Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das beschlossen hat, dass jeder Mensch den Zugang zu einem assistierten Suizid haben muss, ist es derzeit möglich, dass auch Menschen, die jung und gesund sind, einen assistierten Suizid in Anspruch nehmen. Das entspricht, ehrlich gesagt, nicht meinem Weltbild.“

Elisabeth Winkelmeier-Becker

1)

„Es gibt ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Leben und – ja – auch auf selbstbestimmtes Sterben. Aber es gibt auch ein Grundrecht auf Schutz des Lebens, und es ist unsere Verantwortung, den Schutz des höchsten Rechtsguts, das es gibt und über das wir heute sprechen, zu gewährleisten.“

„Niemand soll sich in dieser Situation dafür rechtfertigen müssen, dass er sein Leben ausschöpfen will.“

„Es darf aber nicht die Botschaft unserer Debatte heute sein, dass nur der seine Selbstbestimmung und Würde wahrt, der sich für den Suizid entscheidet. Selbstbestimmung wahrt auch der oder die, der oder die eine Krankheit annimmt und sich auf Hilfsbedürftigkeit einlässt. Auch wer in allem auf Hilfe angewiesen ist, wahrt seine Würde und darf sich auf die Hilfe unserer Gesellschaft verlassen – nicht nur ein paar Wochen, nicht nur ein paar Monate, sondern solange das Leben dauert.“

„Hier entscheidet sich auch, in welcher Gesellschaft wir leben wollen und mit welcher Haltung wir Menschen in dieser Situation entgegentreten wollen. Eine humane Gesellschaft darf hier nicht vorschnell auf Hilfe zum Suizid verweisen.“

Michael Brand

2)

„Der Deutsche Bundestag, wir alle, jede und jeder Einzelne von uns, ist dazu verpflichtet, Artikel 1 des Grundgesetzes im politischen Handeln zu beachten. Und selbstverständlich richten wir uns nach dieser Vorgabe.“

„Bei der großen Bedeutung und den erheblichen Folgen einer möglichen gesetzlichen Regelung geht mein Appell an jede Einzelne und jeden Einzelnen von uns: Bitte, nehmen wir uns die Zeit, diese weitreichenden Fragen tatsächlich über Leben und Tod nicht ohne echte seriöse Folgenabschätzung zu treffen, ohne ausriechend mit Fachleuten breiter und tiefer erörtern zu können, was mögliche Konsequenzen in der Praxis wären.“

„Wir alle sind dazu aufgefordert, Leben und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen.“

Heike Brehmer

2)

„Es geht um die richtige Behandlung unseres heiligen, gottgewollten Lebens – und die Frage nach dem Umgang mit Menschen und deren Lebenslagen, bei denen das Bewusstsein für die Kostbarkeit dieses Gutes etwa durch Krankheit oder Unglück in den Hintergrund zu treten droht. In gewisser Weise ist es sogar gut, dass wir auch weiterhin ringen. Denn die Beantwortung einer so sensiblen Frage verzeiht keine Beiläufigkeit und erst recht keine Beliebigkeit.“

„Ein bleibender, um nicht zu sagen: ewiger Faktor innerhalb des staatlichen Schutzauftrages für das Leben bleibt das christliche Menschenbild. Ein menschliches Leben ist und bleibt unersetzbar und unendlich kostbar.“

„Jemanden von einer Brücke zu zerren, dauert im Zweifel wenige Minuten. Aber ihn danach anzusprechen, zu betreuen, nachhaltig wieder in eine Perspektive einzubinden – diese Aufgabe der Vor- und Nachsorge für suizidgefährdete Menschen kostet ungleich viel mehr Zeit. Sie muss dennoch stets unsere erste Priorität bleiben.“

„Wenn uns der Schutz und der Erhalt eines Menschenlebens zu teuer werden, haben wir als Staat – und als Gesellschaft! – in unverzeihlicher Weise versagt.“

„Wenn wir den Wert des Lebens relativieren, relativieren wir auch alles andere, das Inhalt eines menschlichen Lebens sein kann.“

„Ganz gleich, wie einschüchternd die Herausforderungen scheinen mögen: Eine „Lösung“ darf es folglich niemals sein, das Leben abzutun und der Gleichgültigkeit preiszugeben.“

„Die Würde des Menschen bleibt unantastbar – im Leben sowie im Sterben und im Tod. Dafür wollen wir doch letztlich alle einstehen.“

Aus der gemeinsamen Erklärung der Abgeordneten Dorothee Bär, Daniela Ludwig und Katrin Staffler

2)

„Ich akzeptiere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 und erkenne an, dass es vonseiten des Gesetzgebers einen Regelungsbedarf gibt, um die Selbstbestimmung von Sterbewilligen gesetzlich zu schützen.

Dennoch vertrete ich die Auffassung, dass wir in Deutschland in der psychologischen und medizinischen Begleitung von schwerstkranken Menschen und Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht alles tun, um diese bestmöglich zu versorgen und ihnen die Hilfe zuteilwerden lassen, die sie benötigen.“

Dr. Andreas Lenz

2)

„Grundsätzlich bin ich für die Hilfe zum Leben und nicht die Hilfe zum Sterben.“

„Ich wäre vom Grundsatz deshalb für eine restriktivere Lösung, die den Schutz des Lebens in den Vordergrund stellt. In der Abwägung der Rechtsgüter Selbstbestimmung – Lebensschutz droht ansonsten der Lebensschutz des Nachsehen zu haben.“

Emmi Zeulner

2)

„Aus tiefem Herzen empfinde ich die große Sorge, dass der assistierte Suizid zu einer gesellschaftlich akzeptierten Alternative wird – gerade für Pflegebedürftige, junge und alte Kranke in unserem Land.“

„Es gilt, alle Anstrengungen in eine gute Versorgung zu legen, um den Menschen ein Sicherheitsnetz bieten zu können, durch das sie sich nicht gedrängt fühlen, eine Alternative wählen zu müssen.“

„Denn sich gegen das Leben zu entschieden darf nie einfacher sein, als sich für das Leben zu entscheiden.“

„Menschen sollen sich nicht als Ausweg, und weil sie niemandem zur Last fallen wollen, gegen das Leben entscheiden, sondern sie sollen spüren, dass wir als Gesellschaft auch in dieser schwierigen Zeit für sie da sind und einen Rahmen schaffen, der das Leben bis zum Ende lebenswert macht.“

Sabine Weis (Wesel I)

2)

„Ich trage alle Bemühungen zur Suizidprävention mit…. Erst danach sollten wir debattieren und entscheiden, ob der Gesetzgeber die Beihilfe zum Suizid regeln muss/soll.“

„Suizidbeihilfe darf nicht zum Normalfall in unserer Gesellschaft werden, dies sollte oberstes Gebot sein. Es muss alles getan werden, um Suizid zu verhindern bzw. einzudämmen. Wir müssen uns dringend mehr Zeit für diese wichtige Entscheidung nehmen.“

Die Linke

Dr. Kathrin Vogler

1)

„Es geht nämlich nicht in erster Linie darum, welche Regelung jede und jeder von uns am besten mit dem eigenen Gewissen und der eigenen Weltanschauung vereinbaren kann, sondern eben auch um die Frage, in welchem Land, in welcher Gesellschaft wir leben wollen.“

„Manchmal wird versucht, ein Bild von Selbstbestimmung zu zeichnen, das vollkommen losgelöst erscheint von den sozialen Bedingungen, von persönlichen und gesellschaftlichen Krisen und von dem Umfeld, in dem wir alle leben.“

Ates Gürpinar

2)

„Die Debatte um assistierten Suizid hat in den letzten Jahren eine sehr problematische Entwicklung genommen. Der Diskurs hat sich verschoben: War er früher geprägt von dem Ziel, die Notsituationen zu lindern, in denen sich Menschen mit suizidalen Gedanken befinden, verschob er sich nicht zuletzt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema mehr und mehr dahin, dass eine vermeintlich autonome Entscheidung, sich das Leben zu nehmen, durch die Gesellschaft eine Unterstützung zu erfahren habe.“

„Die zentrale, die erste Aufgabe der Gesellschaft und der sie vertretenden Parlamentarier/-innen sollte es sein, Menschen dazu zu bringen, nicht aus dieser Gesellschaft scheiden zu wollen – und nicht Wege hierfür zu schaffen.“

„Es bleibt unsere zentralste Aufgabe als Gesellschaft, Grundlagen zu schaffen, dass jeder Mensch sein Leben als lebenswert erachtet.“

FDP

Kathrin Helling-Plahr

1)

„Es gibt so unfassbar viele Menschen dort draußen, die sich die Sicherheit wünschen, selbstbestimmt gehen zu dürfen, wenn für sie der richtige Zeitpunkt gekommen ist.“

Otto Fricke

1)

„Wollen wir bei diesen höchstpersönlichen Fragen – Leben, Sterben, Tod – einen Staat, der uns Freiheit lässt, oder wollen wir einen Staat, der diese Freiheit erst einmal grundsätzlich einschränkt, der grundsätzlich die Möglichkeit zulässt, dass ein Verdacht ausgesprochen wird, und dann erst erlaubt, dass der Sterbewille auch entsprechend umgesetzt werden kann?“

Benjamin Strasser

1)

Es geht heute nicht um die Frage, ob richtig oder falsch, sondern es geht um eine einzige, aber entscheidende Frage: Wie sichern wir die Selbstbestimmung von allen Menschen in allen Lebenslagen?“

Nicole Westig

2)

„Als Freie Demokratin und pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion ist mir Selbstbestimmung in allen Lebenslagen ein besonderes Anliegen. Ein selbstbestimmtes Leben darf das selbstbestimmte Sterben nicht ausschließen. Es ist unser gesellschaftlicher Auftrag, Menschen eine würdige Begleitung und Unterstützung in allen Lebensphasen zu ermöglichen.“

„So deutlich ich das Recht auf Suizidassistenz auch unterstütze, darf sich daraus aber keine Verpflichtung zur Durchführung ergeben. Ärztinnen und Ärzte müssen frei entscheiden können, ob sie eine Suizidassistenz anbieten wollen oder nicht.“

SPD

Dr. Lars Castellucci

1)

„Ein Schutzkonzept, bei dem es keine Konsequenzen gibt, wenn man es verletzt, ist kein Schutzkonzept.“

„Niemand in diesem Land soll sich überflüssig fühlen. Niemand in diesem Land soll sich gedrängt fühlen, einen assistierten Suizid zu wählen, weil andere Hilfe nicht erreichbar ist.“

„Ich mache mir Sorgen um die Einsamen, um die Zurückgelassenen, um die, die denken, sie fallen nur noch anderen zur Last, um die, die sich fragen: Ist mein Leben noch etwas wert?… wir als Gesellschaft sollten ihnen zurufen: Ja, dein Leben ist etwas wert. Jedes Leben in diesem Land ist wertvoll.“

Dr. Lina Seitzl

1)

„Aus einem Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben darf keine zumindest gefühlte Pflicht zum Sterben werden.“

„Schließlich ist es unsere vordringlichste Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Menschen ein würdiges Leben haben, egal ob im Alter oder mit einer Krankheit. Das ist eine Daueraufgabe, die wir auch in Zeiten leerer Kassen nie aus dem Blick verlieren dürfen.“

Martina
Stamm-Fibich

1)

„Wir brauchen unbedingt ein Gesetz. Dabei müssen wir die richtige Balance zwischen Freiheitsrechten des Einzelnen und dem Schutz vor Fremdeinwirkung finden.“

Kerstin Griese

2)

„Meine feste Überzeugung ist: Ich möchte nicht, dass sich ein Mensch zum Suizid gedrängt fühlt. Ich will, dass niemand unter Druck gerät, vorzeitig aus dem Leben zu gehen, und dass sich niemand entschuldigen muss, dass er oder sie leben will. Ich möchte in einer sorgenden Gesellschaft leben und alt werden. Deshalb brauchen wir ein Schutzkonzept, das den assistierten Suizid ermöglicht, aber nicht fördert.“

„Und zur Selbstbestimmung gehört für mich die Achtung vor dem Leben, auch vor dem leidenden, dem schwer kranken und dem behinderten Leben dazu. Mich treibt die Sorge um, dass der Druck auf Menschen in verzweifelten Situationen steigt und dass aus der Angst, jemandem zur Last zu fallen, zu schnell der Wunsch nach dem Tod wird, wenn doch eigentlich Hilfe möglich wäre. Und die Entwicklung in anderen Ländern in Europa zeigt, dass das passiert.“

„Ich bin sicher, dass ein Suizidpräventionsnetz in Verbindung mit einer guten und fürsorgenden Hospiz- und Palliativversorgung vielen Menschen Leidensdruck und die Angst vor dem Sterben und dem Tod nehmen würde und in mehreren Fällen auch den Wunsch nach einem assistiertem Suizid wieder in den Hintergrund treten lässt.“

„Mir geht es hier um jeden Einzelfall, denn der Tod lässt sich nun mal nicht rückgängig machen.“

Dr. Christos Pantazis

2)

„Die Entscheidung, welchem der beiden vorliegenden Entwürfe ich zustimmen werde, fällt mir als Parlamentarier, aber vor allem als Arzt, der einen Eid abgelegt hat, Menschenleben zu retten und zu schützen, nicht leicht.“

„Wir brauchen in individuelles Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben und damit einhergehend eine Abkehr von uns Schutz vor Kriminalisierung für die Personen, die die Suizidwilligen dabei unterstützen.“