Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl 2025 (Auszüge)

In alphabetischer Reihenfolge:

AfD

(Leitantrag Bundestags­wahlprogramm Januar 2025)

Willkommenskultur für Kinder (S. 148-150)

Das Recht auf Leben ist ein fundamentales Menschenrecht. Ohne dieses Recht kann kein anderes Menschenrecht in Anspruch genommen werden. Durch die Befruchtung wird aus der Eizelle ein menschlicher Embryo. Das Lebensrecht des ungeborenen Kindes steht aber einem Wunsch der Mutter auf Abtreibung diametral entgegen.

Aus Sicht der AfD sind die Regelungen der §218 ff StGB ausgewogen und bedürfen keiner Änderung, lediglich einer konsequenten Umsetzung. Insbesondere ist vor der Abtreibung eine rechtskonforme Beratung lt. §219 StGB erforderlich.

Bei jährlich etwa 100.000 (davon nur 3.000 aufgrund kriminologischer und medizinischer Indikation) gemeldeten Abtreibungen in Deutschland ist weder das Lebensrecht der Kinder ausreichend geschützt, noch kann davon ausgegangen werden, dass die Schwangeren hinreichend über schwere Abtreibungsfolgen und über Hilfsangebote aufgeklärt wurden.

Die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung ist in vielen Fällen zu einem formalen Verwaltungsakt verkümmert und befördert eine Bagatellisierung dieses schwerwiegenden Eingriffs. Sie muss stattdessen dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen. Wie vom Bundesverfassungsgericht zur Bedingung gestellt, ist regelmäßig die Wirksamkeit der Beratungsscheinregelung zu überprüfen. Trotz der weiterhin extrem hohen Abtreibungszahlen ist das bis heute nicht erfolgt. Die Beratungspraxis wird somit aktuell nicht mehr durch das Grundgesetz gedeckt (Untermaßverbot lt. Az. 2 BvF 2/90).

Die hohe Zahl der Abtreibungen zeigt, dass diese im Laufe der Jahre für viele Menschen zu einer Normalität geworden sind. In vielen Fällen wird von außen Druck auf die Mütter ausgeübt. Angst um die Zukunft, Angst vor der Verantwortung und die Sorge, dass ein Kind oder ein weiteres Kind die Partnerschaft überfordern könnte, veranlassen viele Frauen zu diesem gravierenden Schritt.

Forderungen der AfD:

  • Wir setzen uns dafür ein, dass Mütter umfangreiche Unterstützung in der Schwangerschaft und nach der Geburt erhalten, insbesondere in schwierigen Lebenslagen.
  • Die Gewissensfreiheit für Ärzte, Abtreibungen zu verweigern, muss erhalten bleiben.
  • Es darf keine Werbung von Ärzten für Schwangerschaftsabbrüche geben.
  • Während der Schwangerschaftskonfliktberatung sollen den Müttern Ultraschallaufnahmen des Kindes gezeigt werden, damit sie sich über den Entwicklungsstand des Kindes im Klaren sind.
  • Wir wollen die Möglichkeiten der anonymen bzw. vertraulichen Geburt weiter ausbauen und stärken sowie die Verfügbarkeit von Babyklappen sicherstellen und Adoptionen erleichtern.
  • Die AfD lehnt jede Förderung von Organisationen oder Maßnahmen ab, durch die Abtreibungen forciert oder verharmlost werden.
  • Wir lehnen alle Bestrebungen ab, Abtreibungen zu einem Menschenrecht zu erklären.
  • Bezahlte Leihmutterschaft ist eine Form von Kinderhandel. Dies lehnen wir ab.

Sterbehilfe (S. 31)

Die Sterbehilfe in der Form der „Tötung auf Verlangen“ ist in Deutschland aus gutem Grunde verboten. Ein „Rechtsanspruch“, wie er auch durch die Gerichte immer wieder thematisiert wird, ist strikt abzulehnen. Denn hierdurch könnte ein bestimmter Personenkreis (Ärzte, Pfleger) entgegen des individuellen Gewissens zur Vornahme entsprechender Handlungen verpflichtet werden. Stattdessen sind alle Möglichkeiten der palliativmedizinischen Behandlung zu nutzen. Mit der Sterbehilfe kann der Druck zur Selbsttötung auf schwerkranke Menschen erhöht werden.

Organspende (S. 30)

Die Bereitschaft zur Organspende ist deutlich zurückgegangen. Deshalb wird zunehmend eine „Widerspruchsregelung“ ins Spiel gebracht, bei der im Falle eines „Hirntodes“ grundsätzlich und ohne Rücksprache mit den Angehörigen Organe entnommen werden können, sofern nicht ein ausdrücklicher Widerspruch des Betroffenen zu Lebzeiten beurkundet wurde. Die Entscheidung zur Organspende kann aber nur beim Betroffenen liegen, der diese in voller Kenntnis der hiermit zusammenhängenden Abläufe treffen muss. Dies beinhaltet auch eine Aufklärung über das Kriterium des „Hirntodes“, welches nicht unumstritten ist. Insofern lehnen wir die Widerspruchsregelung und jede Form eines direkten oder indirekten Zwanges entschieden ab.

(S. 34):

„Die freie, selbstbestimmte Entscheidung über den eigenen Körper und darüber, ein Kind zu haben oder nicht, muss garantiert sein. Das BSW fordert die grundsätzliche Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur 12. Woche.“

Bündnis90/
Die Grünen

Für Selbstbestimmung (S. 52)

„Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht, das für alle gelten muss. Dazu gehört das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen. Wir wollen, dass selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich außerhalb des Strafrechts geregelt werden. Wir treten dafür ein, dass die notwendige Beratung durch ein abgesichertes Angebot von Beratungsstellen in vielfältiger Trägerschaft garantiert ist. Zudem muss es genügend Einrichtungen geben, die den Eingriff mit der gewünschten Methode vornehmen, denn das Angebot für Abbrüche hat sich in den vergangenen Jahren halbiert. Die Kosten sollen von den Krankenkassen übernommen und telemedizinische Betreuung ausgebaut werden.“

Elternrechte stärken – Kinder- und Jugendschutz sichern (S. 62)

„Paragraf 218 bleibt. Die geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch bildet einen mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromiss ab, der das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Kindes berücksichtigt. Zu dieser Rechtslage stehen wir.“

Ja zu guter Gesundheit und Pflege (S. 69)

„Schutz und Würde des Lebens. Wir bauen die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung aus und wollen so einen würdevollen Abschied aus dem Leben ermöglichen. Die aktive Sterbehilfe lehnen wir ab. Für einen wirksamen Lebensschutz beschließen wir ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz.“

Die Linke

(2026-2033)

„Körperliche und reproduktive Selbstbestimmung für alle sind zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Familien- und Lebensplanung. Deshalb muss die Entscheidung gegen eine Schwangerschaft frei von Zwängen, Hindernissen und Stigmatisierung möglich sein. § 218 StGB muss ersatzlos gestrichen werden. Die Versorgungslage ungewollt Schwangerer muss deutschlandweit verbessert werden und Beratungsangebote freiwillig statt verpflichtend sein. Der Schwangerschaftsabbruch muss als medizinischer Eingriff gelten, der zur gesundheitlichen Versorgung dazu gehört.“

(2035-41)

„Selbstbestimmung bei der Geburt: In einigen Regionen ist die Wahlfreiheit bei der Geburt nicht mehr möglich, da die klinische Geburtshilfe zentralisiert wurde oder die freiberufliche Geburtshilfe weggefallen ist. Natürliche Geburten sind weniger profitabel, die Kaiserschnittrate ist deshalb drastisch erhöht. Ohne eine wohnortnahe Versorgung werden Kinder ggf. unterwegs geboren. Wegen Personalmangel und Überlastung müssen oft mehrere Geburten gleichzeitig betreut werden müssen. Wir fordern eine flächendeckende, gute Versorgung in der Geburtsmedizin und Geburtshilfe.“

(2044-49)

„Selbstständige Frauen, die schwanger und bald Mutter werden, brauchen eine faire und finanzielle Absicherung, damit dies nicht zu einem Risiko für Frau und Kind wird. Wir wollen dafür die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen stärker in die Pflicht nehmen. Wir wollen mehr Selbstbestimmung für die Frauen beim Mutterschutz. Einige Bestimmungen beim Beschäftigungsverbot sind nicht mehr zeitgemäß und widersprechen den Wünschen der schwangeren Frauen.“

(2050-52)

„Eine künstliche Befruchtung (,Kinderwunschbehandlung‘) muss auch bei unverheirateten heterosexuellen Paaren sowie lesbischen und queeren Paaren von den gesetzlichen Krankenkassen (teil-)finanziert werden.“

Liberale Politik für selbstbestimmte Frauen (S. 28)

„Ungewollt Schwangeren möchten wir bestmöglich helfen und die unzureichende Versorgungslage verbessern. In allen Bundesländern soll in die Ausbildung der Gynäkologinnen und Gynäkologen der Schwangerschaftsabbruch in die Ausbildung integriert werden. Allen Frauen soll die Kostenübernahme des Abbruchs ermöglicht werden. Existierende Möglichkeiten medikamentöser Abbruchmethoden sollten Schwangeren besser zugänglich gemacht werden und (sic!) z.B. medizinisches Personal und Hebammen begleitet werden können. Eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§§218, 218a StGB) soll im Wege von sog. fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen mit Gewissensfreiheit für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im nächsten Bundestag beraten werden.“

Ein modernes Familienrecht (S. 30)

„Wir fordern ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz. Dies soll die Legalisierung der Eizellspende sowie die Klarstellung, dass die Embryonenspende zulässig ist, beinhalten. Wir wollen außerdem die nicht-kommerzielle Leihmutterschaft ermöglichen mit einem klaren Rechtsrahmen und eine bessere finanzielle Förderung von Kinderwunschbehandlungen, unabhängig von Familienstand oder sexueller Orientierung. Ein modernes Familienrecht soll die den heute vielfältigen Familienkonstellationen gerecht werden, etwa indem wir Elternschaftsvereinbarungen gerade in Regenbogenfamilien vor der Empfängnis ermöglichen, das Abstammungsrecht modernisieren, auch unverheirateten Paaren Adoptionen erlauben und die Verantwortungsgemeinschaft gesetzlich verankern.“

Selbstbestimmung bei Tod und Organspende (S. 33)

„Für uns Freie Demokraten ist die körperliche Selbstbestimmung ein zentraler Aspekt einer liberalen Gesellschaft. Wir wollen die Organspendezahlen steigern und dabei gleichzeitig die selbstbestimmte Entscheidung des Einzelnen wahren. Wir setzen uns außerdem dafür ein, Regelungen zur Lebendorganspende zu liberalisieren. Zu einem freien Leben gehört auch die Selbstbestimmung am Lebensende. Wir stehen fest zum Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Sterbehilfe rechtssicher in Anspruch zu nehmen. Zugleich muss der Staat jedem, der Suizidgedanken hat, die helfende Hand reichen. Die Suizidprävention wollen wir deshalb spürbar ausbauen.“

(1886–1927)

„Wir wollen, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes auch Anti-Feminismus in den Fokus nimmt, um gezielt frauenfeindliche Diskriminierung zu verhindern. Wir werden Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren und außerhalb des Strafrechts regeln – außer wenn sie gegen oder ohne den Willen der Schwangeren erfolgen. Wir wollen Schwangerschaftsabbrüche zu einem Teil der medizinischen Grundversorgung machen.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass eine EU-Charta der Frauenrechte verabschiedet und somit ein effektiver Schutz von Frauenrechten in der ganzen EU gewährt wird.“