Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung (CDU/CSU und SPD)

Am 06.05. wurde Friedrich Merz zum Bundeskanzler gewählt. Im folgenden finden Sie zu Ihrer Information aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD relevante Text-Auszüge zu Bioethik, Familie etc.

2886 Modernisierung des Strafrechts
2887 Wir entwickeln das StGB weiter und prüfen auch, welche Vorschriften überflüssig sind und gestrichen
2888 werden können.
3253 Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen
3254 Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen,
3255 um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen. Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den
3256 Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei die
3257 Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.
3258 Zudem werden wir die medizinische Weiterbildung stärken.
3259 Verhütungsmittel
3260 Für uns gehört der Zugang zu Verhütungsmitteln zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.
3261 Deswegen prüfen wir die Möglichkeit einer kostenlosen Abgabe von ärztlich verordneten
3262 Verhütungsmitteln für Frauen um weitere zwei Jahre bis zum 24. Lebensjahr.
3263 Kinderwunsch
3264 Wir werden ungewollt kinderlose Paare auch weiterhin unterstützen und die Bundesinitiative „Hilfe
3265 und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ fortführen und ausbauen.
  Zugang zur Grundversorgung,
3546 insbesondere in der Gynäkologie, Geburtshilfe und Hebammenversorgung sichern wir
3547 flächendeckend. Bei der Kinderwunschbehandlung muss die anteilige Eigenfinanzierung der
3548 künstlichen Befruchtung für Betroffene angemessen und verlässlich sein.
3550 Psychotherapie
3551 Durch niedrigschwellige Online-Beratung in der Psychotherapie und digitale
3552 Gesundheitsanwendungen stärken wir Prävention sowie Versorgung in der Fläche und in
3553 Akutsituationen. Wir passen Vergütungsstrukturen an, um eine bedarfsgerechte Versorgung mit Blick
3554 zum Beispiel auf die Kurzzeittherapie zu ermöglichen. Wir führen eine Notversorgung durch
3555 Psychotherapeuten ein und setzen das Suizidpräventionsgesetz um. Zur besseren psychosomatischen
3556 Grundversorgung durch Hausärzte schaffen wir deren Regresse ab und setzen psychosomatische
3557 Institutsambulanzen wohnortnah um. Die Bedarfsplanung passen wir im Hinblick auf Kinder und Jugendliche und auf die Verbesserung der Versorgung im ländlichen
3558 Raum an und stellen die
3559 Weiterbildungsfinanzierung in der Psychotherapie sicher. Ziel ist eine bessere Versorgung und die
3560 Stärkung der Resilienz unserer Kinder und Jugendlichen.
3568 Organspende
3569 Wir wollen die Zahl von Organ- und Gewebespenden deutlich erhöhen und dafür die Voraussetzungen
3570 verbessern. Aufklärung und Bereitschaft sollen gefördert werden.
3333 Einsamkeit
3334 Die Einsamkeitsstrategie werden wir weiter fortschreiben und die Arbeit bestehender Netzwerke
3335 unterstützen. Wir werden die Datenerhebung und Forschung zum Thema Einsamkeit insbesondere im
3336 Bereich der Kinder und Jugendlichen verbessern, um zielgenaue Maßnahmen zur Bekämpfung der
3337 zunehmenden Einsamkeit vom Kindesalter bis zu den Senioren zu entwickeln.
3292 Pflege von Angehörigen
3293 Wir streben an, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zusammenzuführen, die
3294 Freistellungsansprüche flexibler zu machen und den Kreis der Angehörigen zu erweitern. Wir prüfen,
3295 wie perspektivisch ein Familienpflegegeld eingeführt werden kann.